8 May 2025

Verbot von Elektroboilern: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes des Kantons Aargau am 1. April 2025, gelten neue Vorgaben für die Warmwasserbereitung in Wohnbauten. Besonders im Fokus steht dabei der Ersatz von elektrisch betriebenen Wassererwärmern.


Was ist betroffen?

Zentrale & dezentrale Elektro-Wassererwärmer in Wohnbauten

  • Zentrale Elektroboiler (für mehrere Wohnungen oder ein Einfamilienhaus) dürfen beim Ersatz oder Neueinbau nicht mehr verwendet werden.
  • Die Regelung gilt sowohl bei Ersatz als auch bei Neubauten.
  • Bestehende Geräte dürfen weiterhin genutzt werden, solange sie funktionstüchtig sind – ein Austausch muss jedoch den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Dezentrale Elektro-Wassererwärmer (z. B. Untertischgeräte in Küche/Bad oder Schrankboiler) dürfen in der Regel ebenfalls nicht 1:1 ersetzt werden.


Ausnahmen gelten nur, wenn:

  • keine technisch sinnvolle Alternative möglich ist oder
  • der Aufwand für den Ersatz unverhältnismässig hoch wäre

Diese Ausnahmen müssen fachlich begründet und im Rahmen der Baueingabe über das digitale Meldeverfahren eingereicht werden.


Ziel der Regelung

Die Massnahme soll den Stromverbrauch senken und den Umstieg auf erneuerbare, effiziente Systeme fördern. Elektroboiler gelten als veraltet, ineffizient und verursachen hohe Energieverluste – vor allem bei zentralen Warmwassersystemen.


Was ist künftig erlaubt?

Empfohlene Alternativen für die Warmwasserbereitung:

  • Wärmepumpenboiler
    Besonders effizient und auch in kleineren Gebäuden einsetzbar.
  • Solare Warmwasserbereitung
    In Kombination mit thermischen Solarkollektoren und Speichern.
  • Zentrale Warmwasseraufbereitung über das Heizsystem
    Ideal bei Gesamtsanierungen oder neuen Heizungsanlagen.
  • Liste nicht abschliessend


Meldepflicht

Jeder Ersatz eines Wassererwärmers – auch dezentraler Geräte – ist vor Ausführung über die Plattform EVEN zu melden.

Die Prüfung erfolgt durch die Gemeinde. Ausnahmen müssen gut begründet und dokumentiert sein.


Fazit

Mit dem neuen Energiegesetz 2025 geht der Kanton Aargau einen wichtigen Schritt in Richtung Energieeffizienz. Für Liegenschaftsbesitzer bedeutet das:

  • Direkt-elektrische Warmwasserlösungen haben ausgedient
  • Die Regelung gilt für Ersatz und Neubauten
  • Bestehende Geräte dürfen bleiben, ein Ersatz ist aber reguliert
  • Frühzeitig beraten lassen lohnt sich


Elektroboiler ersetzen – So gehen Sie korrekt vor:

  1. Beratung einholen
    Kontaktieren Sie einen Fachbetrieb oder Energieberater – dieser prüft, ob und welche Alternativen technisch und gesetzlich zulässig sind.
  2. Systemauswahl treffen
    Wählen Sie eine zugelassene Lösung (z. B. Wärmepumpenboiler, zentrale Warmwasserlösung, Solarsystem, etc.).
  3. Ausnahme prüfen (falls nötig)
    Falls Sie einen dezentralen Elektroboiler ersetzen möchten und keine andere Lösung machbar ist, klärt der Fachpartner mit Ihnen, ob eine Ausnahme beantragt werden kann.
  4. Meldung einreichen
    Vor dem Einbau muss der Ersatz über die Plattform EVEN bei der Gemeinde gemeldet werden.
  5. Einbau nach Freigabe umsetzen
    Nach Bestätigung durch die Gemeinde kann die neue Anlage installiert werden – idealerweise durch ein zertifiziertes Unternehmen.

 

Sie möchten oder Ihren Elektro-Boiler oder sogar Ihre ganze Heizungsanlage ersetzen – wissen aber nicht genau, was erlaubt ist?
Wir helfen Ihnen dabei, die neuen Vorschriften zu verstehen und zeigen Ihnen, welche Lösungen für Ihre Liegenschaft sinnvoll und wirtschaftlich sind.



Nutzen Sie jetzt unseren Einführungsrabatt von 15% auf Ihre energetische Sanierung!


Jetzt kostenlos informieren:

Neues Energiegesetz Aargau