8 April 2025

Neues Energiegesetz Aargau: Was Sie als Eigentümer jetzt wissen müssen

Ab 1. April 2025 gelten gelten im Kanton Aargau neue Vorschriften für den Ersatz von Heizungen und Wassererwärmern. Wir zeigen Ihnen, was das für Ihre Liegenschaft bedeutet und welche Lösungen wirklich sinnvoll sind.

Heizungsersatz

Mindestens 10 % erneuerbare Energie oder Nachweis der Wirtschaftlichkeit

Elektroboiler verboten

Nur noch umweltfreundliche Warmwasserlösungen erlaubt.

Meldepflicht

Der Ersatz muss bei der Gemeinde gemeldet werden.

Digitale Abwicklung

Neues Tool für einfachen Nachweis und Bewilligung.

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Ihre Optionen – klar erklärt

System

Erlaubt?

Voraussetzungen

Wärmepumpe

Keine Einschränkung, förderfähig

Ölheizung

⚠️

GEAK D + Nachweis

Standardlösung + Nachweis

Elektroboiler (neu)

Verboten

Wärmepumpenboiler

Empfohlen, förderfähig

Kostenloser Quick-Check / Selbsttest

✅ Ist Ihre Heizung älter als 20 Jahre?

✅ Haben Sie noch einen Elektroboiler?

✅ Planen Sie eine Sanierung ab 2025?

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Häufige Fragen zum Energiegesetz Aargau

Wer ist vom neuen Gesetz betroffen?

Alle HauseigentümerInnen im Kanton Aargau, die eine fossile Heizung oder einen Elektro-Wassererwärmer ersetzen möchten.


Muss ich meine alte Ölheizung sofort ersetzen?

Nein, aber beim Ersatz gelten neue Bedingungen: Ein Anteil von mindestens 10 % erneuerbarer Energie ist Pflicht – oder es muss ein Wirtschaftlichkeitsnachweis vorgelegt sowie die Gesamtenergieeffizienzklasse D gemäss GEAK für das Gebäude nachgewiesen werden.


Was gilt für Elektroboiler?

Der Neueinbau oder Ersatz eines direkt-elektrischen Boilers ist in Wohnbauten nicht mehr zulässig. Umweltfreundlichere Alternativen wie Wärmepumpenboiler sind erforderlich.


Wie funktioniert die Meldung an die Gemeinde?

Die Meldung erfolgt digital über eine zentrale Plattform, noch bevor die Arbeiten beginnen. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung.