9 January 2025

Neue Regelung für Kältemittel ab 01.01.25

Neue ChemRRV-Vorschriften für Kältemittel ab dem 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz neue Vorschriften der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere Kältemittel und zielen darauf ab, die Umweltbelastung durch Treibhausgase zu reduzieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen.


Was ist die ChemRRV?

In der Schweiz werden Kältemittel in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) reguliert. Diese Vorschriften zielen hauptsächlich darauf ab, die Emissionen von Stoffen zu reduzieren, die die Ozonschicht schädigen oder erheblich zur Klimaerwärmung beitragen.

 

Wer hat die ChemRRV ins Leben gerufen?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wurde in der Schweiz vom Bundesrat ins Leben gerufen. Sie trat am 1. August 2005 in Kraft und regelt den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, um Risiken für Gesundheit und Umwelt zu minimieren

Seit der Inkrafttretung hat es mehrere Änderungen gegeben. In diesem Beitrag werden ich euch die neusten Änderungen im Anhang 2.10, in Bezug auf Kältemittel, welche Mitte 2024 beschlossen wurden, erläutern.



Was ist das Ziel der neuen Vorschriften?

Die neuen ChemRRV-Bestimmungen sollen den Einsatz von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) einschränken. Dadurch will die Schweiz ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und den Vorgaben des Montrealer Protokolls sowie den EU-Regelungen zur Reduktion fluorierter Treibhausgase entsprechen.


Wichtige Regelungen ab 2025

1. Einschränkungen für neue Anlagen und Geräte

  • Klimakälteanlagen:

-Geräte mit einer Kälteleistung von mehr als 400 kW oder einem GWP über 2100 dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

-Monosplit-Klimaanlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg pro Kältekreislauf und einem GWP über 750 sind ebenfalls verboten.

  • Kälteanlagen für die Lebensmittelkühlung:

-Pluskühlanlagen über 40 kW mit einem GWP über 1500 sind verboten.

-Minus- und Tiefkühlanlagen über 40 kW mit einem GWP über 2500 dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

  • Wärmepumpen:

-Anlagen mit einer Kälteleistung über 600 kW oder einem GWP über 2100 fallen ebenfalls unter die neuen Vorschriften.

2. Nachfüllverbote für bestehende Anlagen

-Ab 2025 darf das Nachfüllen von Kältemitteln mit einem GWP von 2500 (R404A oder R507) oder mehr nur noch mit regenerierten Kältemitteln erfolgen.

-Ab 2030 ist das Nachfüllen solcher Kältemittel vollständig verboten.

3. Sonderregelungen und Ausnahmen

-Ausnahmen können gewährt werden, wenn kein Ersatz mit geringem GWP technisch verfügbar ist.

-Für spezifische Anwendungen, wie temporäre Kunsteisbahnen oder Anlagen mit Temperaturen unter -50°C, gelten besondere Regelungen.


Warum sind diese Vorschriften wichtig?

Kältemittel mit hohem GWP tragen wesentlich zur Erderwärmung bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Durch die neuen Vorschriften wird:

  • die Nutzung umweltfreundlicher Alternativen wie CO₂, Ammoniak oder Propan gefördert,
  • die Treibhausgasemissionen aus der Nutzung von Kältemitteln reduziert,
  • eine Harmonisierung mit den EU-Vorschriften erreicht, was internationalen Unternehmen eine einheitliche Rechtslage bietet.


Welche Auswirkungen haben die Änderungen für Immobilienbesitzer?

Die neuen Vorschriften könnten Immobilienbesitzer vor folgende Herausforderungen stellen:

  • Modernisierungsbedarf: Bestehende Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit Kältemitteln, die ein hohes GWP aufweisen, können langfristig nicht mehr gewartet oder nachgefüllt werden. Immobilienbesitzer sollten rechtzeitig prüfen, ob ein Austausch oder eine Modernisierung erforderlich ist.
  • Höhere Investitionskosten: Der Ersatz alter Anlagen durch neue, umweltfreundliche Technologien kann mit höheren Anschaffungskosten verbunden sein. Jedoch sind diese oft effizienter und bieten langfristige Kosteneinsparungen.
  • Wertsteigerung durch Nachhaltigkeit: Moderne, umweltfreundliche Systeme können den Immobilienwert steigern und eine nachhaltige Nutzung fördern. Dies wird besonders bei Neubauten oder Sanierungsprojekten relevant.
  • Beratungsbedarf: Immobilienbesitzer sollten fachliche Beratung in Anspruch nehmen, um die neuen Anforderungen umzusetzen und potenzielle Fördermöglichkeiten zu nutzen.


Welche Massnahmen sollten Sie jetzt ergreifen?

  1. Analyse Ihrer bestehenden Anlage: Lassen Sie prüfen, welches Kältemittel Ihre Anlage nutzt und ob diese von den neuen Regelungen betroffen ist.
  2. Planung der Umrüstung: Falls Ihre Anlage betroffen ist, planen Sie frühzeitig eine Modernisierung oder den Austausch. So können Sie Engpässe und zusätzliche Kosten vermeiden.
  3. Fördermöglichkeiten nutzen: Der Umstieg auf moderne Heiz- und Kühlsysteme wird in der Schweiz staatlich gefördert. Informieren Sie sich über die verfügbaren Zuschüsse, um Ihre Investitionskosten zu senken.


Fazit

Die neuen Regelungen für Kältemittel ab 01. Januar 2025 sind ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz. Immobilienbesitzer sollten die Gelegenheit nutzen, ihre Heiz- und Kühlsysteme zu modernisieren, um langfristig Kosten zu sparen und ihre Immobilien zukunftssicher zu machen. Handeln Sie frühzeitig und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen umweltfreundlicher Technik!

 

Quelle

Bundesamt für Umwelt (BAFU): Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)


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Die Anpassung an die neuen Kältemittel-Vorschriften mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Doch mit der richtigen Unterstützung ist es eine Chance, Ihre Immobilie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nachhaltiger und energieeffizienter zu machen.

 

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